Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat erste Handreichungen für Vereine und kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Online-Shops und Arztpraxen erstellt. Die veröffentlichten Informationen sollen die wesentlichen Anforderungen des neuen europäischen Datenschutzrechts für diese Gruppe von Verantwortlichen möglichst kompakt und verständlich aufzeigen.
Day BayLDA adressiert dabei gezielt kleine Organisationen wie z. B. kleine Handwerksbetriebe, Vereine, Online-Shops usw., um Handreichungen zu erstellen, um so klar wie möglich zu kommunizieren, welche wesentlichen Anforderungen diese Betriebe tatsächlich nach der DS‑GVO zu erfüllen haben. Für folgende unterschiedlichen Arten von Verantwortlichen hat das BayLDA daher heute erste Muster veröffentlicht:
(1) Verein,
(2) Kfz-Werkstatt,
(3) Handwerksbetrieb,
(4) Steuerberater,
(5) Arztpraxis,
(6) WEG-Verwaltung,
(7) Produktionsbetrieb,
(8) Genossenschaftsbank,
(9) Online-Shop,
(10) Bäcker,
(11) Beherbergungsbetrieb und
(12) Einzelhändler
Quelle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht