Das Oberlandesgericht in Rostock hat den Kauf der Luca-App für rechtswidrig erklärt. Dieser sei unwirksam.
Der Kauf der Luca-App zur Verfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie durch das Land Mecklenburg-Vorpommern war vergaberechtswidrig. Das Oberlandesgericht in Rostock erklärte am 11. November den Kauf vom 8. März diesen Jahres für unwirksam. In der Direktvergabe liege ein Wettbewerbsverstoß, ein Antrag auf Gestattung der Fortführung des Vertrages wurde zurückgewiesen. Das Gericht gab damit der Klage des Software-Unternehmens Vidavelopment in Wallenhorst (Niedersachsen) Recht. (Az.: 17 Verg 4/21)
Quelle: https://www.golem.de/news/mecklenburg-vorpommern-kauf-von-luca-app-war-rechtswidrig-2111-161024.html 11.11.2021 14:50 Uhr
In seiner Begründung sah das Gericht wegen der Pandemie zwar eine nicht vorhersehbare Dringlichkeit zur Beschaffung der App, dennoch hätte der Wettbewerb nicht gänzlich ausgeschlossen werden dürfen. Es wäre zumutbar gewesen, mehrere Angebote einzuholen. Wie das OLG feststellte, hatte Vidavelopment bereits im Oktober 2020 ein Angebot zu seinem Produkt, die Vida-App, an die Staatskanzlei und vier Tage vor dem Kauf der Luca-App noch einmal direkt an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geschickt. Dieses Angebot hätte in die Auswahlentscheidung miteinbezogen werden müssen
Das OLG befand außerdem, dass die Vida-App grundsätzlich konkurrenzfähig sei und die Mindestanforderungen der Landesregierung erfülle. Die Entscheidung sei rechtskräftig, betonte das Gericht. Der Geschäftsführer von Vidavelopment, Robert Haile, zeigte sich erfreut und begrüßte das Urteil. Es müsse nun geklärt werden, welche Konsequenzen zu ziehen sind.
Luca-App immer wieder in der Kritik
Die Luca-App wurde Anfang des Jahres von etlichen Bundesländern für insgesamt über 20 Millionen Euro angeschafft. Dabei stand die Vergabepraxis sowie die Technik und Sicherheit der App von Anfang an in der Kritik. Der Chaos Computer Club (CCC) forderte nach etlichen Mängeln und Sicherheitslücken eine Bundesnotbremse. So sollten unter anderem 100.000 Luca-Schlüsselanhänger zurückgezogen werden, um die Ausnutzung einer Sicherheitslücke zu verhindern.
Darüber hinaus gibt es etliche weitere Anbieter, die sich auf die Fahnen geschrieben haben, die Gästelisten zu digitalisieren. So lobbyieren im Bündnis Wir für Digitalisierung eine ganze Reihe von Anbietern für eine offene Schnittstelle und ihre digitalen Gästelisten. „Der Luca-App mangelt es nicht an Konkurrenzprodukten, die mindestens genauso schlecht sind“, hat Linus Neumann, Sprecher des CCC, die Situation lakonisch zusammengefasst.
Luca-App zu Lasten und Nebenwirkungen der Steuerzahler
Auch der Bund Deutscher Steuerzahler Sachsen-Anhalt kritisiert die Anschaffung mit deutlichen Worten: „Besonders gravierend ist zudem die Tatsache, dass bei der Luca-App die Jahreslizenzen im Voraus bezahlt wurden. Da nicht, wie sonst in der Branche üblich, nutzerabhängige Preismodelle vereinbart wurden, könnte der finanzielle Vorteil für den Luca-App-Anbieter umso höher sein, je weniger die App genutzt wird – weil er weniger Leistung erbringen muss.“
Für die rund eine Millionen Euro teure Luca-App in Sachsen-Anhalt hätten rund 300 Klassenräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden können, schreibt der Bund Deutscher Steuerzahler. „Es bleibt der Eindruck, dass öffentliche Mittel übereilt vergeben und unnötige Vorauszahlungen geleistet wurden – zu Lasten der Steuerzahler.“