Die technisch-organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz müssen sich an der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und damit am Schutzbedarf der Daten orientieren. Der Schutzbedarf hängt u.a. von der Datenkategorie ab. Um diese zu bestimmen, helfen Schutzstufenkonzepte.
Quelle: Datenschutz Praxis, 14.04.2020, Oliver Schonschek
Welche Schutzstufenkonzepte gibt es?
Im Datenschutz gibt es verschiedene Modelle, die sich als Schutzstufenkonzept bewerten lassen oder die ein solches Konzept enthalten:
- Besonders bekannt ist das Schutzstufenkonzept der Aufsichtsbehörde aus Niedersachsen mit fünf Schutzstufen. Es wurde an die DSGVO angepasst.
- Auch das Standard-Datenschutzmodell (SDM 2.0a) der Aufsichtsbehörden nennt Stufen für den Schutzbedarf / Schutzstufen.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt Schutzstufen in Verbindung mit der Einführung des IT-Grundschutzes, zu finden im BSI-Standard 200-2.
Das Schutzstufenkonzept aus Niedersachsen geht von folgenden Stufen aus:
- Stufe A: Personenbezogene Daten, die die betroffenen Personen frei zugänglich gemacht haben
- Stufe B: Personenbezogene Daten, deren unsachgemäße Handhabung zwar keine besondere Beeinträchtigung erwarten lässt, die aber die betroffenen Personen nicht frei zugänglich gemacht haben
- Stufe C: Personenbezogene Daten, deren unsachgemäße Handhabung eine betroffene Person in ihrer gesellschaftlichen Stellung oder in ihren wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen könnte („Ansehen“)
- Stufe D: Personenbezogene Daten, deren unsachgemäße Handhabung eine betroffene Person in ihrer gesellschaftlichen Stellung oder in ihren wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigen könnte („Existenz“)
- Stufe E: Personenbezogene Daten, deren unsachgemäße Handhabung Gesundheit, Leben oder Freiheit der betroffenen Person beeinträchtigen könnte
Nach dem Standard-Datenschutzmodell (SDM 2.0a) ergibt sich der Schutzbedarf aus dem Risiko der Verarbeitungstätigkeit, bevor ein Verantwortlicher technische und organisatorische Maßnahmen bestimmt und umgesetzt hat.
Insofern gilt der folgende Zusammenhang zwischen Risikohöhe, im Sinne eines Ausgangsrisikos, und Schutzbedarfsstufe:
- kein oder geringes Risiko der Verarbeitung: normaler Schutzbedarf für von der Verarbeitung betroffene Personen
- normales Risiko der Verarbeitung: normaler Schutzbedarf für von der Verarbeitung betroffene Personen
- hohes Risiko der Verarbeitung: hoher Schutzbedarf für von der Verarbeitung betroffene Personen
Warum ein Schutzstufenkonzept?
Wer die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten garantieren möchte, braucht geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Artikel 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nur so lässt sich ein Schutzniveau gewährleisten, das dem Risiko angemessen ist.
Dabei müssen Sie nach der DSGVO folgende Punkte berücksichtigen:
- Stand der Technik
- Implementierungskosten
- Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung
- Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Eine wichtige Rolle spielen dabei die Kategorien der Daten. Als besondere Kategorien personenbezogener Daten nennt die DSGVO in Artikel 9 personenbezogene Daten,
- aus denen die rassische und ethnische Herkunft,
- politische Meinungen,
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder
- die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen,
- sowie genetische Daten,
- biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
- Gesundheitsdaten und
- Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Sofern die Verarbeitung solcher Daten überhaupt zulässig ist, müssen Sie besondere Schutzmaßnahmen ergreifen.
Sicherheitsmaßnahmen richten sich nach Datenkategorie
Um die geeigneten technisch-organisatorischen Maßnahmen zu definieren, gilt es also auch, die Daten zu klassifizieren, sie in Datenkategorien einzustufen.
Datenkategorie bestimmt die Schutzstufe
Den Datenkategorien lassen sich dann Schutzstufen zuordnen.
Mit einer Schutzstufe werden Daten / Datenkategorien einem Schadenspotenzial zugeordnet, also der Schwere der möglichen Folgen, wenn der Schutz der Daten unzureichend ist.
Reicht allein ein Schutzstufenkonzept?
So wichtig und hilfreich die Datenklassifizierung und die Schutzstufen auch sind, um den Schutzbedarf zu ermitteln und die technisch-organisatorischen Maßnahmen festzulegen: Alleine reichen Schutzstufenkonzepte nicht aus, um ein Datensicherheitskonzept zu entwickeln.
Die Schutzstufe hilft „nur“ dabei, die Schwere des Risikos (Schadenspotenzial) zu bestimmen. Wie aber auch die DSGVO verlangt, müssen Sie die Eintrittswahrscheinlichkeit ebenso berücksichtigen.
Einem Risiko mit hohem Schadenspotenzial, aber sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit ist anders zu begegnen, als einem Risiko mit mittlerem Schadenspotenzial, aber sehr hoher Eintrittswahrscheinlichkeit.
Deshalb sind Schutzstufenkonzepte ein wichtiger Baustein bei der Definition der TOMs. Aber eben nur ein Baustein von mehreren.