Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat erste Handreichungen für Vereine und kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Online-Shops und Arztpraxen erstellt. Die veröffentlichten Informationen sollen die wesentlichen Anforderungen des neuen europäischen Datenschutzrechts für diese Gruppe von Verantwortlichen möglichst kompakt und verständlich aufzeigen.