Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält in Art. 8 DSGVO erstmals eine ausdrückliche gesetzliche Regelung in Bezug auf die Einwilligung von Kindern und Jugendlichen. Die Norm schafft mehr Rechtssicherheit für Eltern und Verantwortliche, stellt Unternehmen aber gleichzeitig vor eine gewisse Herausforderung. Dieser Artikel ist Teil unserer Reihe…
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Datenschutz im Kindergarten
In Kindergarten und Kindertagesstätte tauchen für Eltern und Betreuer regelmäßig Fragen hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten der dort betreuten Kinder auf. Dieser Artikel soll einen Überblick über die relevanten Problemfelder und deren datenschutzrechtliche Bewertung geben.
Der europäische Verbraucherverband Beuc warnt vor den internetfähigen Kinderspielzeugen „My Friend Cayla“ und „I-Que“, einer Puppe und einem Roboter, über die mit wenig Aufwand Dritte zu den Kindern sprechen könnten.